Teilnahmebedingungen-Kurse-Hebeeinrichtungen

TARGET GmbH

Fachbereich Flurförderzeugausbildung:
Leiter und verantwortlicher Fahrausbilder: Andreas Wagner (Prüfernummern: FFZ 3624715 / HUB 25993 )

Niederlassung Schiffstraße 3, 54293 Trier

 

Geltungsbereich

 Die“ Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Hebeeinrichtungen“ gelten für alle Seminare in der Aus- und Weiterbildung von Flurförderzeugführer/innen (Gabelstaplerfahrer/innen etc.) sowie Bediener/innen von Hubarbeitsbühnen.

Vertragsabschluss

Eine Anmeldung an einem der TARGET Flurförderseminare kann schriftlich, per E-Mail, oder Fax.

erfolgen.

Der Auftraggeber ist an seinen Anmeldeantrag für die Dauer von 4 Wochen ab Antragstellung gebunden. Erklärt die Target GmbH innerhalb dieser Frist nicht schriftlich, dass sie den Vertrag ablehnt, gilt er als angenommen. Die Zugangsvoraussetzungen zu den einzelnen Seminaren sind den einzelnen Produktinformationen zu entnehmen.

Inhalt des vereinbarten Seminars

  1. Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil dieses Vertrages ist.
  2. Die TARGET GmbH ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Auftraggebers abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird.
  3. Die TARGET GmbH führt vorgeschriebene theoretische und praktische Prüfungen durch. Hierzu ist die TARGET GmbH berechtigt und die Dozenten entsprechend ausgebildet. Hier gilt die Prüfungsordnung nach dem DGUV 308-001 sowie
    DGUV 308-008 Grundsatz. Die TARGET GmbH führt die Ausbildung einzig nach deutschem Recht durch. Sofern der Auftraggeber aus dem Ausland stammt, ist dieser für die Anerkennung bzw. die Überprüfung der Anerkennung und Gültigkeit verantwortlich. Die TARGET GmbH haftet in keiner Weise für evtl. Ablehnung der Anerkennung oder deren Folgen.

Rücktritt / Kündigung

  1. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 10 Werktage vor Beginn des Seminars ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell geleistete Seminargebühren werden vollumfänglich zurückerstattet.
  2. Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme an einem Seminar sind vom Auftraggeber 50% der Seminargebühr zu entrichten.
  3. Die TARGET GmbH behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z.B. Nichterreichen der seminar-typabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor. Bei einer Absage durch die TARGET GmbH wird diese versuchen, den Auftraggeber auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Auftraggeber einverstanden ist.

Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits gezahlten Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der TARGET GmbH.

  1. Kündigung und Rücktritt haben jeweils in schriftlicher Form zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung bzw. des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich.
  2. Die TARGET GmbH ist berechtigt, Teilnehmer auch nach Beginn des Seminars auszuschließen, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen.

Zahlungsbedingungen

Die Seminargebühren sind vor Seminarbeginn fällig. Verzug tritt nach dem Rechnungsdatum von 14 Tagen ein. Soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne des BGB ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Wiederholungsprüfungen sind nicht in den Seminarkosten enthalten. Diese werden jeweils mit 25,00 € zzgl. MwSt. (Theorieprüfung) und 40 € zzgl. MwSt. (Praxisprüfung) in Rechnung gestellt.

Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Zentrale der TARGET GmbH, Am Flugplatz 31, 56743 Mendig. Bei Privatpersonen bzw. BAR Zahlung ist die Abrechnung durch die Niederlassung: Schiffstraße 3, 54293 Trier vorgesehen.

Sonstiges / Abwicklung

Im Nachfolgenden sind Personen die direkt am Seminar teilnehmen, der Einfachheit halber als Teilnehmer ausgewiesen. Berücksichtigt sind hier jedoch m/w/d.

  1. Die TARGET GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von der TARGET GmbH zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der TARGET GmbH insbesondere Individualabsprachen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
    Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
  1. Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

Sie werden exklusiv dem Teilnehmer eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich der Urheber vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung des Uhrhebers irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

  1. Die der TARGET GmbH übermittelten Daten des Auftraggebers werden in der EDV-Anlage verarbeitet und zweckgebunden gespeichert. Siehe hierzu unsere Allgemeine Datenschutzerklärung
  2. Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Mendig, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen der Target GmbH gegen den Auftraggeber, soweit er Nichtkaufmann ist, dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  3. Der Teilnehmer verpflichtet sich (und bestätigt dies durch den Ausbildungsvertrag zu Beginn des Kurses) ohne jeglichen Einfluss von Drogen, Alkohol etc. am Seminar teilzunehmen und darüber hinaus körperlich und geistig für die Ausbildung geeignet zu sein. Ferner hat jeder Teilnehmer eigene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Für evtl. Schäden durch das Nichtragen ist die TARGET GmbH nicht haftbar. Ferner ist eine Haftung für Schäden, die durch die Missachtung von Anweisung des Ausbilders entsteht, durch die TARGET GmbH ausgeschlossen. Fahrausweise werden nur an den Auftraggeber ausgegeben.
    Erneute Ausstellungen sind nur mit Einverständnis des Auftraggebers möglich.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und die TARGET GmbH verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.

Ergänzende Bedingungen für Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln

Sofern eine jährliche Unterweisung durch die TARGET GmbH durchgeführt wird, ist diese allgemein zu verstehen. Eine betriebliche Unterweisung bzw. persönliche Einweisung wird hierdurch nicht ersetzt. Die TARGET GmbH übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung für betriebsinterne Prozesse bzw. Falschbedienung betriebsinterner Flurförderzeuge oder Hubarbeitsbühnen.

Ein Gespräch zwischen den unterwiesenen Mitarbeitern und den Führungskräften im jeweiligen Betrieb muss darüber hinaus jederzeit möglich sein

 

Stand 07/2021

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.